Geländeordnung

FKK-Freunde Dingolfing e.V.

Stand 25.05.2020

Das FKK – Freizeitgelände dient der Erholung, dem Sport und der freundschaftlichen Begegnung. Um dies zu gewährleisten, müssen zum Nutzen von Allen die folgenden Regeln beachtet und eingehalten werden.

1. Zutritt

Zu unserem Gelände haben Zutritt:

  • Mitglieder des Vereins
  • Mitglieder anderer FKK Vereine sowie Fördermitglieder
  • Tages- und Feriengäste
  • Straße und Parkplätze nach der Einfahrtsschranke sind Bestandteil des FKK-Geländes und nicht öffentlich.
  • Der Mitgliedsausweis muss immer mitgeführt und bei Kontrollen am Gelände oder an der Hauptschranke vorgezeigt werden.
  • Gästegebühren: Die Gäste melden sich nach der Ankunft bei einem Vorstandsmitglied am Haupteingang (Vereinsheim) an. Die Tagesgebühr beträgt 3 € pro Person (über 18 Jahre).

2. Aufenthalt

Der Aufenthalt auf dem Gelände geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Mitglieder verantworten das Verhalten ihrer Gäste.
Die Bestimmungen der Satzung und dieser Geländeordnung sind zu beachten.

3. Parkplätze/Befahren des Geländes

Mit dem Kraftfahrzeug und Kraftrad dürfen außerhalb des Geländes nur die dafür vorgesehenen Parkplätze angefahren werden. Der Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen ist möglichst gering zu halten. Das FKK-Gelände darf grundsätzlich mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern nicht befahren werden.
Sonderregelungen, z.B. bei körperlicher Behinderung, können vom Vorstand bzw. Vereinsausschuss genehmigt werden.
Es darf grundsätzlich nur so geparkt werden, dass die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen gewährleistet ist.
Wohnmobile, Wohnwägen und Motorräder dürfen nur den für sie ausgeschilderten Parkplatz nutzen.

4. Bekleidung

Nacktheit ist auf unserem Gelände selbstverständlich. Dies gilt auch für Gäste!
Herumlaufen oder Schwimmen in Badebekleidung bzw. Unterwäsche usw. ist nicht gestattet.
Das Tragen von Badekleidung ist bei Kindern und Jugendlichen nur in Begleitung Erziehungsberechtigter bis 16 Jahre geduldet. Benutzer fremder Sitzgelegenheiten legen ein Handtuch oder Kleidungsstück unter.

5. Sport/Spiel

Alle Sportarten (Beachvolleyball, Boccia usw.) können ganztägig betrieben werden.
Dies darf nur auf den vorgesehenen Plätzen erfolgen. Sport und Spielgeräte sind
ordnungsgemäß aufzuräumen. Kinder sollen auf dem dafür vorgesehenen Spielplatz
spielen. Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet wird.
Eltern übernehmen für ihre Kinder die volle Aufsichtspflicht und Haftung.
Der Verein haftet nicht bei Unfällen, die durch Verletzung der Aufsichtspflicht verursacht wurden.

6. See/Holzsteg

Am Uferbereich, im See und auf dem Holzsteg wird um gegenseitige Rücksichtnahme
gebeten. Eltern übernehmen für ihre Kinder die volle Aufsichtspflicht und Haftung.
Der Verein haftet nicht bei Unfällen, die durch Verletzung der Aufsichtspflicht verursacht wurden.

7. Ordnung und Sauberkeit

Alle Benutzer achten jederzeit auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände.
Abfälle sind unter Beachtung der Mülltrennung ordnungsgemäß zu entsorgen.
Leere Pfandflaschen sowie Einwegflaschen sind zuhause zu entsorgen. Restmüll ist
in die aufgestellten Müllbehälter zu geben. Entrümpelungen jeglicher Art haben dort
nichts verloren. Sperrmüll ist auf eigene Kosten zu entsorgen. Auf den Feuerstellen darf Holz nur nach Absprache mit dem Platzwart abgelagert werden.
Es ist darauf zu achten, dass keine Kippen, Streichhölzer, Zigarettenschachteln oder
Kronkorken weggeworfen werden, dies gilt auch für Papier und sonstige Gegenstände.
Die Toiletten am Gelände dürfen und müssen genutzt werden. Die Toiletten sind sauber zu verlassen.

8. Erste Hilfe/Notruf

An den Eingängen zum Gelände ist die Notrufnummer für den Rettungsdienst ausgehängt.

Notruf: 112 Polizei Dingolfing 08731 / 31440

9. Fotografieren/Haustiere/Fundsachen

Das Filmen und Fotografieren auf dem Gelände ist strengstens verboten!!!
Ausnahmegenehmigungen können bei besonderen Veranstaltungen vom Vorstand erteilt werden. Fotografieren und Filmen darf nur mit Genehmigung der später erkennbaren Personen erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Genehmigung der Eltern einzuholen. Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung der abgebildeten Personen.
Hunde und Katzen sind auf dem Gelände nicht zugelassen.
Fundsachen werden vom Geländewart oder einem der Vorstands- oder Ausschussmitglieder entgegengenommen. Die Gegenstände werden 4 Wochen aufbewahrt.

10. Feuer/Grillen/Campen

Das Abbrennen von offenem Feuer ist grundsätzlich nur in den vorgesehenen Feuerstellen gestattet.
Bei der Verwendung vom Holzkohlengrill ist besondere Achtsamkeit notwendig.
Es darf nur auf dem ausgewiesenen, festen Grillplatz gegrillt werden.
Der Benutzer haftet für jeden Schaden.
Das Campen auf dem Gelände muss beim Vorstand beantragt und genehmigt werden (max. 2 Nächte).
Der Aufbau eines Zeltes bzw. Klappfixes, eines Wohnmobils oder eines Wohnwagens auf dem Gelände oder auf dem FKK Parkplatz bedarf der Genehmigung des Vereinsvorstandes. Stellplätze werden durch den Vorstand festgelegt und vergeben. Als Stellplatz wird der Ort für das Aufstellen eines Wohnmobils, eines Wohnwagens oder eines Zeltes definiert. Das Angeln ist auf dem gesamten FKK-Gelände verboten.

11. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind an der Infotafel bei der Hauptschranke ausgehängt.
Sie können je nach Saison und Witterungsverhältnissen variieren.

12. Haftung für Schäden

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Einrichtungen des Vereins, haftet der Schadensverursacher oder sein gesetzlicher Vertreter.
Der Verein haftet nicht für Diebstähle oder für grob fahrlässig verschuldete Unfälle.
Jeder haftet für die von ihm mitgebrachten Fahrzeuge und Gegenstände aller Art.

13. Sicherheit auf dem Gelände

Für das Eigentum seiner Mitglieder und Gäste übernimmt der Verein keine Haftung.
Alle Benutzer des Geländes tragen zur Verhütung von Unfällen bei und melden
festgestellte Gefahrenquellen unverzüglich dem Vorstand oder Geländewart.

14. Hausrecht

Das Hausrecht übt der Vorstand aus. Sein ständiger Beauftragter ist der Geländewart. In deren Abwesenheit ist jedes ordentliches Mitglied verpflichtet, Maßnahmen zum Abwenden einer Gefahr, zum Verhindern des Zutritts von Unbefugten und zur vorläufigen Festnahme eines Straftäters, (z.B. wegen Hausfriedensbruch) zu ergreifen.

15. Überwachung der Geländeordnung

Für die Einhaltung der Geländeordnung sind alle Mitglieder verantwortlich.
Für die Überwachung ist der gesamte Vereinsausschuss zuständig.

Bei Missachtung dieser Geländeordnung, die das Interesse aller Mitglieder wahren soll, kann die Mitgliedschaft vom Vorstand widerrufen werden und zum sofortigen Verweis vom Gelände führen.